Inklusionsdidaktische Lehrbausteine
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FAQ

Vorbemerkung

Da die Filme und Materialien zu dieser Online-Plattform an der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) und in Kooperation mit Schulen sowie weiteren Institutionen in München bzw. Bayern entstanden sind, wird im Folgenden besonders auf die spezifische Terminologie im Gesetz über das Bayerische Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) eingegangen.

Was verstehen wir unter Lernschwierigkeiten?

Lernschwierigkeiten entstehen an der Anforderungsschwelle zwischen vorhandenen und noch zu erwerbenden Kompetenzen. Die meisten Menschen überwinden ihre Lernschwierigkeiten selbst. Aber es gibt eine Gruppe von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, die Unterstützung bei der Überwindung von Lernschwierigkeiten benötigen. In diesem Fall sprechen wir von gravierenden Lernschwierigkeiten.

Was bedeutet Behinderung?

Ein Mensch gilt im rechtlichen Sinne dann als Mensch mit Behinderung, wenn er in seinen Fähigkeiten und seiner Lebenssituation nicht nur vorübergehend (in der Regel mehr als 6 Monate) soweit beeinträchtigt ist, dass seine gesellschaftliche Teilhabe erschwert ist. Im pädagogischen Sinne äußert sich Behinderung insbesondere in der erschwerten Teilhabe an Bildung. Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) weist zusätzlich auf die gesellschaftliche Abhängigkeit von Behinderung im Sinne von Barrieren und deren Überwindung hin. Insofern wird Behinderung gegenwärtig insbesondere als erschwerte Einbeziehung in Mensch-Umfeld-Zusammenhänge gesehen.

Was verstehen wir unter Einzelinklusion?

Wenn ein Kind oder ein Jugendlicher mit sonderpädagogischem Förderbedarf in die allgemeine Schule aufgenommen wird und dort stundenweise sonderpädagogische Förderung erhält, dann sprachen wir von Einzelinklusion.

Was ist das Konzept der Förderschule?

Förderschulen sind eigenständige Bildungseinrichtungen, die in Deutschland für unterschiedliche Behinderungsarten bzw. Förderbedarfe vorgehalten werden. Ziel ist durch intensive Förderung in kleinen Gruppen mit angepassten Lernzielen auf der Basis einer gezielten Förderdiagnostik und durch besonders ausgebildete sonderpädagogische Lehrkräfte die gesellschaftliche Inklusion nach dem Schulabschluss an der Förderschule zu erreichen (indirekter Weg der Inklusion).

Wie wird Inklusion definiert?

Der Inklusionsbegriff wird sehr unterschiedlich verwendet und ist kein streng wissenschaftlicher Begriff. Von der Wortbedeutung her meint Inklusion im Unterschied zur Integration soviel wie „Einschluss, Enthaltensein“. Inklusion im Bildungsbereich zielt auf den Verzicht auf jegliche Formen von Aussonderung, um Lernen in heterogenen Gruppen in der allgemeinen Schule möglich zu machen und dort alle Schülerinnen und Schüler willkommen zu heißen. Inklusion im engeren Sinne bezieht sich insbesondere auf Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Behinderung und deren gesellschaftliche Teilhabe. Inklusion im weiteren Sinne umfasst ebenso weitere Dimensionen von Heterogenität wie Alter, Geschlecht, soziale und kulturelle Herkunft usf.

Was unterscheidet die Integration von der Inklusion?

Integration heißt wörtlich übersetzt „Wiederherstellung eines Ganzen“. Damit setzt Integration die Separation (z.B. im Bildungsbereich) voraus, während Inklusion von vornherein auf Separation verzichtet. Der Ausbau von Förderschulen für jede Behinderungsart bzw. jeden Förderschwerpunkt in den 1960er Jahren hat beispielsweise zu einem separierenden Bildungssystem geführt. Ab dem Beginn der 1970er Jahre wurden die Bemühungen um eine Wiedereingliederung der Kinder und Jugendlichen mit Behinderung bzw. sonderpädagogischem Förderbedarf in die allgemeinen Schulen wieder verstärkt.

Welche Arbeit wird in Kooperationsklassen geleistet?

Kooperationsklassen sind in Bayern Klassen der allgemeinen Schulen, in die auch Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf aufgenommen werden. Diese werden Schülerinnen und Schüler der allgemeinen Schulen. In den Kooperationsklassen arbeiten Lehrkräfte für Sonderpädagogik stundenweise.

Was leistet der Mobile Sonderpädagogische Dienst (MSD)?

Lehrkräfte der Förderschulen bzw. Sonderpädagogischen Förderzentren gehen in die allgemeinen Schulen und bieten dort Förderdiagnostik, Beratung und Förderung an. Sie können ebenfalls im Rahmen des Team-Teaching mit einer Lehrkraft der allgemeinen Schulen gemeinsam unterrichten.

Welches Angebot verbirgt sich hinter der Mobilen Sonderpädagogischen Hilfe (MSH)?

Sonderpädagogische Lehrkräfte und auch heilpädagogische Fachkräfte aus den Förderschulen bzw. Sonderpädagogischen Förderzentren bieten im Rahmen der Prävention ihre Fachkompetenz in allgemeinen Kindertageseinrichtungen und auch bei Familien direkt im Rahmen der Hausfrüherziehung an und leisten so einen Beitrag zur Frühförderung.

Was ist ein Sonderpädagogisches Förderzentrum (SFZ)?

Sonderpädagogische Förderzentren in Bayern sind aus einem Zusammenschluss von Förderschulen für die Förderschwerpunkte Emotionale und soziale Entwicklung, Lernen und Sprache hervorgegangen und bieten sowohl Unterricht am Ort des SFZ über alle Jahrgansstufen als auch mobile Förderung in allgemeinen Kindertageseinrichtungen und Schulen an.

Wie wird man eine Schule mit Profil Inklusion?

Laut BayEUG können alle Schulen in Bayern ein Konzept zur inklusiven Schulentwicklung erstellen und auf der Basis der Unterstützung durch das Lehrerkollegium, die Schulleitung, den Elternbeirat sowie den Schulträger und die regionale Schulaufsicht beim Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus einreichen. Sie erhalten im Falle der Anerkennung als Schule mit dem Profil Inklusion 13 Stunden einer sonderpädagogischen Lehrkraft und 10 Stunden einer Lehrkraft der allgemeinen Schule zusätzlich.

Welche Aufgaben übernehmen Schulvorbereitende Einrichtungen (SVE)?

Die SVE sind in Bayern ein Angebot der Förderschulen bzw. Sonderpädagogischen Förderzentren, die Kinder mit Lern- und Entwicklungsschwierigkeiten bereits vor dem Schuleintritt am Ort der Förderschule bzw. des SFZ stationäre fördern.

Was verstehen wir unter Sonderpädagogischem Förderbedarf?

Laut Empfehlung der Kultusministerkonferenz ist sonderpädagogischer Förderbedarf dann gegeben, wenn Schülerinnen und Schüler in der allgemeinen Schule auch mit zusätzlichen Hilfen nicht mehr hinreichend gefördert werden können und sonderpädagogische Unterstützung erforderlich wird.

Was heißt sonderpädagogische Förderung genau?

Sonderpädagogische Förderung findet dann statt, wenn auf der Basis einer eingehenden Förderdiagnose beim einzelnen Kind bzw. Jugendlichen in Verbindung mit der Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs gezielte Interventionen im Sinne von Fördermaßnahmen eingesetzt werden, die in regelmäßigen Abständen auf ihre Wirksamkeit hin überprüft werden. Begleitet wird dieser Prozess der sonderpädagogischen Förderung durch intensive Beratungen.

Ist der Begriff Sonderpädagogik nicht stark veraltet?

Der Begriff Sonderpädagogik ist tatsächlich schon sehr alt und wirkt heute eher traditionell. Allerdings macht sich seit Beginn der 1990er Jahre ein Verständnis von Sonderpädagogik als „Pädagogik für besondere Bedürfnisse“ (special needs education) bemerkbar. In diesem Zusammenhang erhalten Begriffe wie sonderpädagogischer Förderbedarf (special educational needs) und sonderpädagogische Förderung eine neue Bedeutung. Mit der Empfehlung der Kultusministerkonferenz zur sonderpädagogischen Förderung von 1994 geht ein Perspektivenwechsel in der Sonderpädagogik einher, der wegführt von der einseitigen Behinderungsorientierung und den Blick geöffnet hat für eine stärkere Förderungsorientierung.

Was ist eine Tandemklasse?

In Bayern sind das Klassen der allgemeinen Schule, in die Kinder und Jugendliche mit umfänglichem sonderpädagogischem Förderbedarf aufgenommen werden. Die Schülerinnen und Schüler werden von einer Lehrkraft der allgemeinen Schule und einer Lehrkraft für Sonderpädagogik in vollständiger Doppelbesetzung (für den gesamten Stundenplan einer Woche) gemeinsam unterrichtet.

Welche Schwerpunkte enthält die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN-BRK)?

Die UN-BRK ist durch die Ratifizierung seitens der Bundesregierung der BRD im Jahre 2009 verbindliches Völkerrecht. Sie zielt darauf ab, die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung und ihre unveräußerlicher Menschenrechte sicherzustellen. Dazu sind begleitend zum gesamten Lebenslauf und für alle gesellschaftlichen Bereiche entsprechende Vorgaben und Empfehlungen formuliert worden. Für den Bildungsbereich von besonderer Bedeutung ist der Art. 24 der UN-BRK, mit dem die Unterzeichner-Staaten sich verpflichten, ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen zu entwickeln. Es gibt keine verbindliche zeitliche Vorgabe zur Umsetzung der UN-BRK. Allerdings wird in regelmäßigen Abständen von Monitoring-Stellen überpüft, welche Fortschritte in der Umsetzung der UN-BRK gemacht worden sind.